In diesem Artikel wird beschrieben, wie Sie einen Arbeitnehmer erneut bei ELSTER II anmelden, wenn die ELStAM-Zuordnung beim Finanzamt nicht korrekt ist - z. B. weil der Hauptarbeitgeber dort falsch geführt wird.
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Sie erhalten für einen Mitarbeiter eine Rückmeldung vom Finanzamt mit Steuerklasse 6.
Wenn der Mitarbeiter bei Ihnen eigentlich als Hauptarbeitnehmer geführt wird, ist diese Rückmeldung in der Regel nicht korrekt. In diesem Fall kann eine Neu-Anmeldung helfen, damit die ELStAM-Zuordnung erneut angestoßen wird.
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Vorgehen: Neu-Anmeldung über vorübergehenden Austritt
Gehen Sie beim betroffenen Mitarbeiter wie folgt vor:
1. Vorübergehend einen Austritt erfassen
- Austritt in den Personalstamm eintragen
- Eintritt bleibt unverändert
2. ELSTER II Meldungen ermitteln und freigeben
- Anwendung → Abrechnungs-Assistent → elektronische Übermittlungen
- Schritt 1: „ELSTER II Meldungen ermitteln“
- Schritt 2: „ELSTER II Meldungen freigeben“
3. Mindestens 1 Tag warten
- Damit die ELStAM-Abmeldung übermittelt werden kann.
4. Austritt wieder entfernen
- Keinen Wiedereintritt erfassen
- Stattdessen den Austritt einfach löschen
5. ELSTER II Meldungen erneut ermitteln und freigeben
- Wieder wie in Schritt 2 die ELSTER II Meldungen ermitteln und anschließend freigeben
Ergebnis: Der Mitarbeiter wird automatisch neu angemeldet (wirksam einen Tag nach dem Austritt).
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Wichtige Hinweise
- Während des Vorgangs darf keine Abrechnung und keine Schätzung laufen, da dies zu fehlerhaften Meldungen führen kann.
- Das Eintrittsdatum darf nicht geändert werden.
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