Urlaubsabgeltungen durch SOKA / Meldung 92

Geändert am Di, 16 Jun um 10:42 VORMITTAGS

In diesem Artikel werden die Urlaubsabgeltungen bei gewerblichen Arbeitnehmern im Bauhauptgewerbe durch die SOKA-Bau erklärt. 


1. Meldung Urlaubsentgelt mit DEÜV-Meldegrund 92

Seit dem 01.01.2012 müssen von Soka-Bau ausgezahlte Urlaubsabgeltungen (steuer- und sv-frei) ggf. auch an die Berufsgenossenschaft mit dem Grund 92 gemeldet werden. Die Soka-Bau informiert Sie, wenn die Meldung abgesetzt werden muss.

Das Programm führt diese Meldung automatisch durch, wenn man in der Abzugs- und Vergütungsliste des laufenden Abrechnungsmonats folgende Eingaben vornimmt:

  • Pers-Nr./Lohnart 079/Bruttoabgeltungsanspruch vom SOKA-Schreiben und
  • Pers-Nr./Lohnart 379/Bruttoabgeltungsanspruch vom SOKA-Schreiben (bei beiden Lohnarten ist der identische Betrag einzugeben) 

 Im Personalstamm/Register Steuermerkmale hinterlegen Sie bitte die Steuerklasse 6 und den Hauptarbeitgeber "N", damit diese Meldungen nicht an den derzeitigen Arbeitgeber erfolgen (siehe auch FAQ ELSTERII - Was muss ich bei ELSTERII beachten, wenn ich einem ausgetretenen Arbeitnehmer Einmalbezüge zahle?).

Die Meldung wird mit dem nächsten DEÜV-Hauptlauf erstellt und übermittelt.


2. Ausgetretener Arbeitnehmer erhält Urlaubsabgeltung von der Soka-Bau
Erhält ein ehemaliger Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung von der Soka-Bau, fallen unter Umständen noch Beiträge zur Sozialversicherung an.

Auch hier werden Sie von der Soka-Bau in einem Schreiben informiert.

Bei der Überweisung seitens der Soka an den Arbeitnehmer sind die SV-Arbeitnehmeranteile bereits berücksichtigt.

Sie müssen jedoch die Arbeitgeberanteile zur SV abführen.
Bitte erfassen Sie in diesem Fall ebenfalls folgende Lohnarten über die AuV-Liste:

  • Pers-Nr./Lohnart 079/Bruttoabgeltungsanspruch vom SOKA-Schreiben und
  • Pers-Nr./Lohnart 379/Bruttoabgeltungsanspruch vermindert um die ausgewiesenen Arbeitnehmeranteile vom SOKA-Schreiben

Die korrekten Abgabewerte werden durch die Soka ermittelt. Es darf kein Netto-/Auszahlungsbetrag entstehen.
Auch bei dieser Urlaubsabgeltung ändern Sie im Personalstamm/Register Steuermerkmale die Steuerklasse auf 6 und den Hauptarbeitgeber auf „N“, damit keine falschen ElsterII-Meldungen entstehen.

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