1) Abfindung: Welche Lohnart verwenden?
Für Abfindungen können alternativ diese Lohnarten verwendet werden:
- LA 025 „Abfindung erm. besteuert“
- Andruck in der Lohnsteuerbescheinigung: Zeile 10 („Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre/Entschädigungen, z. B. Abfindungen“)

- Andruck in der Lohnsteuerbescheinigung: Zeile 10 („Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre/Entschädigungen, z. B. Abfindungen“)
- LA 028 „Abfindung steuerpflichtig“
- Andruck in der Lohnsteuerbescheinigung: Zeile 3 („Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge“)

- Andruck in der Lohnsteuerbescheinigung: Zeile 3 („Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge“)
Wichtig:
- Beide Lohnarten werden auf der Abrechnung als Einmalbezug (sonstiger Bezug) abgerechnet/dargestellt.
- Der Unterschied liegt im Andruck in der Lohnsteuerbescheinigung.
- Wird LA 025 verwendet (Meldung in Zeile 10), kann das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung ggf. die ermäßigte Besteuerung berücksichtigen.
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2) Lohn (Stunden): Nachzahlung oder Abzug für bereits abgerechnete Monate
2.1 Nachzahlung von Arbeitsstunden (Korrektur Stunden)
Wenn Arbeitsstunden für bereits abgerechnete Monate nachzuzahlen sind, erfassen Sie eine Rückrechnung:
- Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
- Eingaben:
- Personalnummer
- betroffener Monat
- in der AuV-Liste: ggf. KstNr (Kostenstelle)
- LA 005 „Korrektur Arbeitsstd.“
- Menge: nachzuzahlende Stunden
- Satz: Stundenlohn
2.2 Nachzahlung wegen nachträglicher Stundenlohnerhöhung
Wenn im Nachhinein nur der Stundenlohn zu erhöhen ist, erfassen Sie ebenfalls per Rückrechnung:
- LA 011 „Nachzahlung“
- Menge: betroffene Stunden
- Satz: Differenzbetrag pro Stunde
2.3 Abzug von Arbeitsstunden (Korrektur Stunden)
Wenn Arbeitsstunden für bereits abgerechnete Monate abzuziehen sind, erfolgt die Korrektur per Rückrechnung:
- Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
- LA 105 „Korrektur Arbeitsstd.“
- Menge: abzuziehende Stunden
- Satz: Stundenlohn
2.4 Abzug wegen zu hohem Stundenlohn
Wenn der Stundenlohn zu hoch war, erfassen Sie per Rückrechnung:
- LA 111
- Menge: betroffene Stunden
- Satz: Differenzbetrag pro Stunde
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3) Gehalt / Ausbildungsvergütung: Nachzahlung oder Abzug
3.1 Nachzahlung Gehalt
Wenn Gehalt für bereits abgerechnete Monate nachzuzahlen ist:
- Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
- LA 027 „Gehaltskorrektur“
- Betrag: Differenzbetrag
3.2 Abzug Gehalt
Wenn Gehalt im Nachhinein abzuziehen ist:
- Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
- LA 127 „Gehaltskorrektur“
- Betrag: Differenzbetrag
3.3 Nachzahlung / Abzug Ausbildungsvergütung
Für Nachzahlungen/Abzüge der Ausbildungsvergütung werden die gleichen Lohnarten verwendet:
- Nachzahlung: LA 027 „Gehaltskorrektur“ (per Rückrechnung)
- Abzug: LA 127 „Gehaltskorrektur“ (per Rückrechnung)
Wenn zusätzlich die Erstattungsmeldung für die SOKA-Bau im Bauhauptgewerbe korrigiert werden soll, muss außerdem das Feld "Korrektur Erstattung Azubi-Vergütung" im Register Stammdaten in der Rückrechnung auf den neuen Wert (nicht nur die Differenz) abgeändert werden.

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4) Urlaub / Urlaubsgeld (Bauhauptgewerbe und Auszubildende)
4.1 Urlaub: Nachzahlung (gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe)
- Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
- LA 042 für Urlaub aus dem lfd. Jahr / LA 642 für Urlaub aus dem Vorjahr
- Menge: Urlaubstage
- Betrag: Urlaubsbetrag (hier inklusive dem Zusätzlichem Urlaubsgeld)
4.2 Urlaub: Abzug (gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe)
- Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
- LA 142 für Urlaub aus dem lfd. Jahr / LA 742 für Urlaub aus dem Vorjahr
- Menge: Urlaubstage
- Betrag: Urlaubsbetrag (hier inklusive dem Zusätzlichem Urlaubsgeld)
4.3 Zusätzliches Urlaubsgeld (Angestellte): Nachzahlung/Auszahlung
- im aktuellen Monat über: Anwendung → Bewegungen → Abzugs- und Vergütungsliste
- LA 047
- Betrag: Festbetrag
4.4 Zusätzliches Urlaubsgeld (Angestellte): Abzug
- per Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
- LA 147
- Betrag: Differenzbetrag
4.5 Urlaubsgeld (gewerbliche Auszubildende): Nachzahlung
- Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
- LA 009 (Urlaub) → Menge: Urlaubstage, Satz: Urlaubstagessatz
- falls zusätzliches Urlaubsgeld nachzuzahlen ist: LA 047 (Festbetrag)
4.6 Urlaubsgeld (gewerbliche Auszubildende): Abzug
- Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
- LA 109 (Urlaub) → Menge: Urlaubstage, Satz: Urlaubstagessatz
- falls zusätzliches Urlaubsgeld abzuziehen ist: LA 147 (Differenzbetrag)
4.7 Zusätzliches Urlaubsgeld (kaufmännische Auszubildende): Nachzahlung/Auszahlung
- im aktuellen Monat über: Anwendung → Bewegungen → Abzugs- und Vergütungsliste
- LA 047 (Festbetrag)
4.8 Zusätzliches Urlaubsgeld (kaufmännische Auszubildende): Abzug
- per Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
- LA 147
- Betrag: Differenzbetrag
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5) Lohnfortzahlung / Feiertag: Nachzahlung oder Abzug (per Rückrechnung)
5.1 Lohnfortzahlung (gewerbliche Arbeitnehmer/Auszubildende)
- Nachzahlung: LA 008 „Lohnfortzahlung“ (Menge: Stunden, Satz: Stundenlohn)
- Abzug: LA 108 „Lohnfortzahlung“ (Menge: Stunden, Satz: Stundenlohn)
Hinweis: Ggf. zusätzlich den Eintrag unter Anwendung → Bewegungen → Krankheitszeiten erfassen prüfen und anpassen.
5.2 Lohnfortzahlung (kaufmännische Angestellte/Auszubildende)
- Nachzahlung: LA 008 „Lohnfortzahlung“ (Betrag: Differenzbetrag)
- Abzug: LA 108 „Lohnfortzahlung“ (Betrag: Differenzbetrag)
Hinweis: Ggf. zusätzlich den Eintrag unter Anwendung → Bewegungen → Krankheitszeiten erfassen prüfen und anpassen.
5.3 Feiertag (gewerbliche Arbeitnehmer/Auszubildende)
- Nachzahlung: LA 003 „Feiertag“ (Menge: Stunden, Satz: Stundenlohn)
- Abzug: LA 103 (Menge: Stunden, Satz: Stundenlohn)
5.4 Feiertag (kaufmännische Angestellte/Auszubildende)
- Nachzahlung: LA 003 „Feiertag“ (Betrag: Nachzahlungsbetrag)
- Abzug: LA 003 „Feiertag“ (Betrag: Abzugsbetrag)
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6) Zulage, Prämie, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld
6.1 Zulage erfassen
Je nach Anwendungsfall gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Einmalig/variabel im aktuellen Monat:
LA 014 über Anwendung → Bewegungen → Abzugs- und Vergütungsliste
- Monatlich wiederkehrend:
Stämme → Personal → Konstante Be- und Abzüge mit LA 014 „Sonstige Zulage“ - Als Zulage zum Stundenlohn:
Stämme → Personal → Vergütung1 (Zulage-1 / Zulage-2)
6.2 Prämie / Sonderzahlung / Provision / Gratifikation
LA 036 im aktuellen Monat erfassen
6.3 Weihnachtsgeld / 13. Monatseinkommen (Bauhauptgewerbe)
LA 040 im aktuellen Monat erfassen
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7) Zuschläge (Sonntag / Feiertag / Nacht)
Zuschläge bitte immer mit Stunden erfassen.
7.1 Sonntagszuschläge
- LA 032 (75%-Zuschlag)
- LA 832 (200%-Zuschlag)
7.2 Feiertagszuschläge
- LA 033 (75% Zuschlag, 125% steuerfrei)
- LA 233 (75% Zuschlag, 150% steuerfrei)
- LA 433 (200% Zuschlag, 125% steuerfrei)
- LA 633 (200% Zuschlag, 150% steuerfrei)
7.3 Nachtzuschläge
- LA 034 (20% Zuschlag, 25% steuerfrei)
- LA 234 (20% Zuschlag, 40% steuerfrei)
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8) Verpflegungszuschuss und Wegezeitentschädigung
8.1 Verpflegungszuschuss mit täglicher Heimfahrt
Voraussetzung: Der Arbeitnehmer ist ausschließlich aus beruflichen Gründen mehr als 8 Stunden von der Wohnung abwesend.
Pauschalen (ab 01.01.2024) je nach Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle:
- bis 50 km → 7,00 €
- mehr als 50 km bis 75 km → 8,00 €
- mehr als 75 km → 9,00 €
Erfassung:
- innerhalb der ersten 3 Monate: LA 075 „Verpfl.-Zusch. Ausw.“ (lohnsteuer- und SV-frei)
- nach Ablauf der 3-Monatsfrist: LA 044 „Auslösung stpfl.“ (lohnsteuer- und SV-pflichtig)
8.2 Verpflegungszuschuss ohne tägliche Heimfahrt
- LA 075 (lohnsteuer- und SV-frei, innerhalb 3-Monatsfrist)
- LA 077 (mit 25% pauschaler Lohnsteuer, innerhalb 3-Monatsfrist)
- LA 044 (kompletter Zuschuss nach der 3-Monatsfrist)
8.3 Wegezeitentschädigung bei wechselnden Baustellen
Je Strecke (max. 2-mal wöchentlich), je nach Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle:
- mehr als 75 km bis 200 km → 9,00 €
- mehr als 200 km bis 300 km → 18,00 €
- mehr als 300 km bis 400 km → 27,00 €
- mehr als 400 km → 39,00 €
Erfassung:
- LA 245 „Wegezeitentschädigung“ (lohnsteuer- und SV-pflichtig)
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9) Lohnarten für pauschale Lohnsteuer
9.1 15% pauschale Lohnsteuer
- LA 046: LSt übernimmt Arbeitgeber, SV-frei, Betrag wird ausgezahlt
- LA 246: LSt übernimmt Arbeitgeber, SV-frei, Betrag wird nicht ausgezahlt
9.2 25% pauschale Lohnsteuer
- LA 077 oder LA 877: LSt übernimmt Arbeitgeber, SV-frei, Betrag wird ausgezahlt
- LA 677: LSt übernimmt Arbeitnehmer, SV-frei, Betrag wird ausgezahlt
9.3 30% pauschale Lohnsteuer
- LA 646: LSt übernimmt Arbeitgeber, SV-pflichtig für eigene Arbeitnehmer, bei Geschenken für externe Personen SV-frei, Betrag wird nicht ausgezahlt
- LA 290: LSt übernimmt Arbeitgeber, SV-pflichtig (SV wird vom Arbeitgeber übernommen), Betrag wird nicht ausgezahlt
Achtung: LA 290 funktioniert nicht bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze und nicht bei Minijobs. In diesen Fällen bitte den Fachsupport kontaktieren.
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10) Weitere häufige Fälle
10.1 Prämie
- Prämie/Bonus/Provision: LA 036
10.2 Überstunden / Mehrarbeit
- gewerbliche Arbeitnehmer: LA 020 (mit Stunden; ggf. abweichenden Stundenlohn erfassen)
- Angestellte mit Festgehalt: LA 026 (Festbetrag)
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