Häufig verwendete Lohnarten in Ihrer Abrechnung

Geändert am Di, 16 Jun um 11:35 VORMITTAGS

Dieser Artikel gibt eine Übersicht, welche Lohnarten (LA) für häufige Fälle in der Entgeltabrechnung zu verwenden sind (z. B. Abfindungen, Nachzahlung/Abzug, Sonderzahlungen, Zuschläge, Verpflegungszuschüsse). Je nach Fall erfolgt die Erfassung entweder im aktuellen Abrechnungsmonat über z. B. die Abzug- und Vergütungsliste (AuV) oder per Rückrechnung für bereits abgerechnete Monate.



1) Abfindung: Welche Lohnart verwenden?

Für Abfindungen können alternativ diese Lohnarten verwendet werden:

  • LA 025 „Abfindung erm. besteuert“
    • Andruck in der Lohnsteuerbescheinigung: Zeile 10 („Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre/Entschädigungen, z. B. Abfindungen“)
  • LA 028 „Abfindung steuerpflichtig“
    • Andruck in der Lohnsteuerbescheinigung: Zeile 3 („Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge“)

Wichtig:

  • Beide Lohnarten werden auf der Abrechnung als Einmalbezug (sonstiger Bezug) abgerechnet/dargestellt.
  • Der Unterschied liegt im Andruck in der Lohnsteuerbescheinigung.
  • Wird LA 025 verwendet (Meldung in Zeile 10), kann das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung ggf. die ermäßigte Besteuerung berücksichtigen.

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2) Lohn (Stunden): Nachzahlung oder Abzug für bereits abgerechnete Monate

2.1 Nachzahlung von Arbeitsstunden (Korrektur Stunden)

Wenn Arbeitsstunden für bereits abgerechnete Monate nachzuzahlen sind, erfassen Sie eine Rückrechnung:

  • Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
  • Eingaben:
    • Personalnummer
    • betroffener Monat
    • in der AuV-Liste: ggf. KstNr (Kostenstelle)
    • LA 005 „Korrektur Arbeitsstd.“
    • Menge: nachzuzahlende Stunden
    • Satz: Stundenlohn

2.2 Nachzahlung wegen nachträglicher Stundenlohnerhöhung


Wenn im Nachhinein nur der Stundenlohn zu erhöhen ist, erfassen Sie ebenfalls per Rückrechnung:

  • LA 011 „Nachzahlung“
  • Menge: betroffene Stunden
  • Satz: Differenzbetrag pro Stunde


2.3 Abzug von Arbeitsstunden (Korrektur Stunden)

Wenn Arbeitsstunden für bereits abgerechnete Monate abzuziehen sind, erfolgt die Korrektur per Rückrechnung:

  • Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
  • LA 105 „Korrektur Arbeitsstd.“
  • Menge: abzuziehende Stunden
  • Satz: Stundenlohn


2.4 Abzug wegen zu hohem Stundenlohn

Wenn der Stundenlohn zu hoch war, erfassen Sie per Rückrechnung:

  • LA 111
  • Menge: betroffene Stunden
  • Satz: Differenzbetrag pro Stunde

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3) Gehalt / Ausbildungsvergütung: Nachzahlung oder Abzug

3.1 Nachzahlung Gehalt

Wenn Gehalt für bereits abgerechnete Monate nachzuzahlen ist:

  • Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
  • LA 027 „Gehaltskorrektur“
  • Betrag: Differenzbetrag


3.2 Abzug Gehalt

Wenn Gehalt im Nachhinein abzuziehen ist:

  • Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
  • LA 127 „Gehaltskorrektur“
  • Betrag: Differenzbetrag


3.3 Nachzahlung / Abzug Ausbildungsvergütung

Für Nachzahlungen/Abzüge der Ausbildungsvergütung werden die gleichen Lohnarten verwendet:

  • Nachzahlung: LA 027 „Gehaltskorrektur“ (per Rückrechnung)
  • Abzug: LA 127 „Gehaltskorrektur“ (per Rückrechnung)

Wenn zusätzlich die Erstattungsmeldung für die SOKA-Bau im Bauhauptgewerbe korrigiert werden soll, muss außerdem das Feld "Korrektur Erstattung Azubi-Vergütung" im Register Stammdaten in der Rückrechnung auf den neuen Wert (nicht nur die Differenz) abgeändert werden.

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4) Urlaub / Urlaubsgeld (Bauhauptgewerbe und Auszubildende)

4.1 Urlaub: Nachzahlung (gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe)

  • Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
  • LA 042 für Urlaub aus dem lfd. Jahr / LA 642 für Urlaub aus dem Vorjahr
  • Menge: Urlaubstage
  • Betrag: Urlaubsbetrag (hier inklusive dem Zusätzlichem Urlaubsgeld)

4.2 Urlaub: Abzug (gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe)

  • Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
  • LA 142 für Urlaub aus dem lfd. Jahr / LA 742 für Urlaub aus dem Vorjahr
  • Menge: Urlaubstage
  • Betrag: Urlaubsbetrag (hier inklusive dem Zusätzlichem Urlaubsgeld)

4.3 Zusätzliches Urlaubsgeld (Angestellte): Nachzahlung/Auszahlung

  • im aktuellen Monat über: Anwendung → Bewegungen → Abzugs- und Vergütungsliste
  • LA 047
  • Betrag: Festbetrag

4.4 Zusätzliches Urlaubsgeld (Angestellte): Abzug

  • per Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
  • LA 147
  • Betrag: Differenzbetrag

4.5 Urlaubsgeld (gewerbliche Auszubildende): Nachzahlung

  • Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
  • LA 009 (Urlaub) → Menge: Urlaubstage, Satz: Urlaubstagessatz
  • falls zusätzliches Urlaubsgeld nachzuzahlen ist: LA 047 (Festbetrag)

4.6 Urlaubsgeld (gewerbliche Auszubildende): Abzug

  • Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
  • LA 109 (Urlaub) → Menge: Urlaubstage, Satz: Urlaubstagessatz
  • falls zusätzliches Urlaubsgeld abzuziehen ist: LA 147 (Differenzbetrag)

4.7 Zusätzliches Urlaubsgeld (kaufmännische Auszubildende): Nachzahlung/Auszahlung

  • im aktuellen Monat über: Anwendung → Bewegungen → Abzugs- und Vergütungsliste
  • LA 047 (Festbetrag)

4.8 Zusätzliches Urlaubsgeld (kaufmännische Auszubildende): Abzug

  • per Rückrechnung: Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
  • LA 147
  • Betrag: Differenzbetrag

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5) Lohnfortzahlung / Feiertag: Nachzahlung oder Abzug (per Rückrechnung)

5.1 Lohnfortzahlung (gewerbliche Arbeitnehmer/Auszubildende)

  • Nachzahlung: LA 008 „Lohnfortzahlung“ (Menge: Stunden, Satz: Stundenlohn)
  • Abzug: LA 108 „Lohnfortzahlung“ (Menge: Stunden, Satz: Stundenlohn)

Hinweis: Ggf. zusätzlich den Eintrag unter Anwendung → Bewegungen → Krankheitszeiten erfassen prüfen und anpassen.

5.2 Lohnfortzahlung (kaufmännische Angestellte/Auszubildende)

  • Nachzahlung: LA 008 „Lohnfortzahlung“ (Betrag: Differenzbetrag)
  • Abzug: LA 108 „Lohnfortzahlung“ (Betrag: Differenzbetrag)

Hinweis: Ggf. zusätzlich den Eintrag unter Anwendung → Bewegungen → Krankheitszeiten erfassen prüfen und anpassen.

5.3 Feiertag (gewerbliche Arbeitnehmer/Auszubildende)

  • Nachzahlung: LA 003 „Feiertag“ (Menge: Stunden, Satz: Stundenlohn)
  • Abzug: LA 103 (Menge: Stunden, Satz: Stundenlohn)

5.4 Feiertag (kaufmännische Angestellte/Auszubildende)

  • Nachzahlung: LA 003 „Feiertag“ (Betrag: Nachzahlungsbetrag)
  • Abzug: LA 003 „Feiertag“ (Betrag: Abzugsbetrag)

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6) Zulage, Prämie, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld

6.1 Zulage erfassen

Je nach Anwendungsfall gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Einmalig/variabel im aktuellen Monat:

LA 014 über Anwendung → Bewegungen → Abzugs- und Vergütungsliste

  • Monatlich wiederkehrend:
    Stämme → Personal → Konstante Be- und Abzüge mit LA 014 „Sonstige Zulage“
  • Als Zulage zum Stundenlohn:
    Stämme → Personal → Vergütung1 (Zulage-1 / Zulage-2)


6.2 Prämie / Sonderzahlung / Provision / Gratifikation

LA 036 im aktuellen Monat erfassen

6.3 Weihnachtsgeld / 13. Monatseinkommen (Bauhauptgewerbe)

LA 040 im aktuellen Monat erfassen

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7) Zuschläge (Sonntag / Feiertag / Nacht)

Zuschläge bitte immer mit Stunden erfassen.

7.1 Sonntagszuschläge

  • LA 032 (75%-Zuschlag)
  • LA 832 (200%-Zuschlag)

7.2 Feiertagszuschläge

  • LA 033 (75% Zuschlag, 125% steuerfrei)
  • LA 233 (75% Zuschlag, 150% steuerfrei)
  • LA 433 (200% Zuschlag, 125% steuerfrei)
  • LA 633 (200% Zuschlag, 150% steuerfrei)

7.3 Nachtzuschläge

  • LA 034 (20% Zuschlag, 25% steuerfrei)
  • LA 234 (20% Zuschlag, 40% steuerfrei)

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8) Verpflegungszuschuss und Wegezeitentschädigung

8.1 Verpflegungszuschuss mit täglicher Heimfahrt

Voraussetzung: Der Arbeitnehmer ist ausschließlich aus beruflichen Gründen mehr als 8 Stunden von der Wohnung abwesend.

Pauschalen (ab 01.01.2024) je nach Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle:

  • bis 50 km → 7,00 €
  • mehr als 50 km bis 75 km → 8,00 €
  • mehr als 75 km → 9,00 €

Erfassung:

  • innerhalb der ersten 3 Monate: LA 075 „Verpfl.-Zusch. Ausw.“ (lohnsteuer- und SV-frei)
  • nach Ablauf der 3-Monatsfrist: LA 044 „Auslösung stpfl.“ (lohnsteuer- und SV-pflichtig)

8.2 Verpflegungszuschuss ohne tägliche Heimfahrt

  • LA 075 (lohnsteuer- und SV-frei, innerhalb 3-Monatsfrist)
  • LA 077 (mit 25% pauschaler Lohnsteuer, innerhalb 3-Monatsfrist)
  • LA 044 (kompletter Zuschuss nach der 3-Monatsfrist)

8.3 Wegezeitentschädigung bei wechselnden Baustellen

Je Strecke (max. 2-mal wöchentlich), je nach Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle:

  • mehr als 75 km bis 200 km → 9,00 €
  • mehr als 200 km bis 300 km → 18,00 €
  • mehr als 300 km bis 400 km → 27,00 €
  • mehr als 400 km → 39,00 €

Erfassung:

  • LA 245 „Wegezeitentschädigung“ (lohnsteuer- und SV-pflichtig)

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9) Lohnarten für pauschale Lohnsteuer

9.1     15% pauschale Lohnsteuer

  • LA 046: LSt übernimmt Arbeitgeber, SV-frei, Betrag wird ausgezahlt
  • LA 246: LSt übernimmt Arbeitgeber, SV-frei, Betrag wird nicht ausgezahlt

9.2     25% pauschale Lohnsteuer

  • LA 077 oder LA 877: LSt übernimmt Arbeitgeber, SV-frei, Betrag wird ausgezahlt
  • LA 677: LSt übernimmt Arbeitnehmer, SV-frei, Betrag wird ausgezahlt

9.3    30% pauschale Lohnsteuer

  • LA 646: LSt übernimmt Arbeitgeber, SV-pflichtig für eigene Arbeitnehmer, bei Geschenken für externe Personen SV-frei, Betrag wird nicht ausgezahlt
  • LA 290: LSt übernimmt Arbeitgeber, SV-pflichtig (SV wird vom Arbeitgeber übernommen), Betrag wird nicht ausgezahlt

Achtung: LA 290 funktioniert nicht bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze und nicht bei Minijobs. In diesen Fällen bitte den Fachsupport kontaktieren.

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10) Weitere häufige Fälle

10.1 Prämie

  • Prämie/Bonus/Provision: LA 036


10.2 Überstunden / Mehrarbeit

  • gewerbliche Arbeitnehmer: LA 020 (mit Stunden; ggf. abweichenden Stundenlohn erfassen)
  • Angestellte mit Festgehalt: LA 026 (Festbetrag)




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