Austritt nachträglich erfassen

Geändert am Di, 16 Jun um 10:39 VORMITTAGS

Dieser Artikel beschreibt, wie Sie vorgehen, wenn ein Austritt eines Arbeitnehmers nicht erfasst wurde (z. B. wurde der Austritt vergessen) und das Austrittsdatum rückwirkend eingetragen werden muss.



Schritt 1: Austritt im Personalstamm erfassen

  • Öffnen Sie den Menüpunkt:  Stämme → Personal → Allgemein1 → Austritt
  • Tragen Sie im Feld „Austrittsdatum (TT.MM.JJJJ)“ den letzten Arbeitstag des betroffenen Arbeitnehmers ein.
  • Wählen Sie im Feld „Grund“ das Kennzeichen:  2 „Ende der Beschäftigung“
  • Speichern Sie die Eingaben.

Hinweis: Das Austrittsdatum kann nur in Verbindung mit einem Austrittsgrund gespeichert werden.

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Schritt 2: Rückrechnung ausführen (ohne weitere Dateneingabe)

  • Öffnen Sie den Menüpunkt:  Anwendung → Bewegungen → Rückrechnung
  • Geben Sie die Personalnummer des betroffenen Arbeitnehmers ein.
  • Wählen Sie den Monat/Jahr, in dem der Austritt erfolgt ist.
  • Setzen Sie den Haken bei:  "Rückrechnung ohne Eingabe von Daten“

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Ergebnis

Der rückwirkend erfasste Austritt (inkl. Rückrechnung) bewirkt in der Regel:

  • eine automatische DÜEV-Abmeldung, und
  • die Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung.

Diese Unterlagen werden automatisch mit der nächsten Abrechnung/mit dem nächstem DEÜV-Hauptlauf nach Monatsabschluss erstellt.

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