Tarifliche Regelungen im BauhauptgewerbeHinweise vorab:
- Der Tag, an dem die Abschlussprüfung bestanden wird, ist der letzte Tag der Ausbildung
=> Austrittsdatum auf der Personalnummer des Azubis - Ab dem darauf folgenden Tag wird der Beschäftigte als sogenannter "Auslernling" geführt
=> Eintrittsdatum auf der neunen Personalnummer des Auslernlings.
Zur Übernahme eines Azubis nach Beendigung der Ausbildung gehen Sie bitte wie folgt vor:
Stämme => Änderungsprofile => Wechsel Firmen/PersonalNr

Schritt1 = Abbildung 1
Eingabe: PersonalNr. des Azubis => Klicken auf Personal-Nr./Firma wechseln

Schritt 2/Abbildung 2
In dem sich öffnenden Fenster erfassen:

- Austrittsdatum (letzter Tag Azubi) / Austrittsgrund 4
- neue Werte:
- Betrieb
- Personal-Nr. (Hier wird Ihnen die nächste freie PersNr. für den Auslernling automatisch vorgeschlagen. Sie können jedoch auch eine beliebige PersNr. Für den Auslernling nutzen, sofern diese nicht belegt ist! Nach erfolgter Übernahme ist die Personalnummer nicht mehr änderbar
- Eintrittsdatum (erster Tag Auslernling)
- Im nächsten Punkt "Optionen“ die gewünschten Übernahme-Optionen anhaken und unbedingt „Übernahme eines Lehrlings in festes Beschäftigungsverhältnis“ anhaken, danach auf den Button „Weiter“!
Schritt 3/Abbildung 3
In diesem Fenster werden die Daten des Auslernling („neue PersonalNr.“) überarbeitet.

- Tätigkeitsschlüssel
- Personengruppe = 101
- Berufsgruppe
- Tarifgruppe
- ZVK-KZ 1
- Urlaub
- Stundenlohn erfassen (Haken bei Produktivlohn)
- Verb. KZ
- Wintergeld
- Arbeitszeit
- AN-Überlassung „JA“ gilt nur für AN, die über eine Zeitarbeitsfirma eingestellt wurden, deshalb ist hier im Normalfall immer „NEIN“ einzugeben.
- ZVK-KZ 1 / „AN ZVK-Nummer“ ist mit AN-Nr. des Azubis identisch
- „Urlaubsprozentsatz“ MUSS mit 0,00 erfasst werden
- „Urlaubstage lfd. Jahr“ = 30 abzüglich im lfd. Jahr bereits gewährte Urlaubstage
- „Der RESTurlaub des VORjahres verfällt und muss im Azubi Personalstamm abgegolten werden (siehe Hinweise auf letzter Seite „Abschlussarbeiten Personalstamm Azubi“)
Nach der Überarbeitung klicken Sie bitte auf „OK“.
Schritt 4/Abbildung 4
Hinweisfeld LESEN und "OK" anklicken

Schritt 5/Abbildung 5
Stämme => Personal => bei der neuen PersNr. des Auslernlings im Register „Bankverbindungen/VB“ => VL-Vertrag AG-Anteil falls vorhanden auf 0,13 EURO ändern.

Schritt 5
Abschlussarbeiten Personalstamm Auslernling:
Bitte im Personalstamm (Stämme => Personal) alle Felder prüfen und evtl. Korrekturen vornehmen (z. B. Konstante Be-/und Abzüge, pers. Abzüge, Bankverbindung, Pfändungen, Arbeitszeit, etc.)
Abschließend bitte speichern!
Urlauberfassung/-gewährung bei Auslernling zu beachten:
- Urlaub erfassen: im Wochenbericht mit dem Symbol "TU" und den Tagesstunden
- Urlaub gewähren: nur in der Höhe des anteiligen Anspruchs im Abrechnungsmonat
Den gewährten Urlaub für die Folgemonate erstattet die SOKA nicht!
Rechenweg:
(Beschäftigungstage des Jahres) abzgl. bereits gewährte Urlaubstage während des ganzen laufenden Jahres.
Beispiel:
Es soll der Urlaubsanspruch für einen Auslernling im Abrechnungsmonat Oktober ermitteln werden. Es sind bereits im lfd. Jahr insgesamt 16 Urlaubstage gewährt worden.
Beschäftigungstage: 10 Monate x 30 = 300 / 12 = 25,00 Urlaubstage als Anspruch
25,00 – 16 bereits gewährte Urlaubstage = 9 Resturlaubstage
=> Im Oktober stehen dem Auslernling 9 Urlaubstage zur Verfügung
! | Eine Mindesturlaubsvergütung bei Auslernlingen und jugendlichen AN im Bauhauptgewerbe besteht nicht, da bei Urlaub immer das Symbol „TU“ und Stunden erfasst werden. Hierzu wird der Stundenlohn herangezogen. |
Schritt 6
Abschlussarbeiten Personalstamm Azubi:
Personalstamm => Register „Bankverbindung/VB“
Wenn der Wechsel von Azubi zu Auslernling während des Monats erfolgt:
- alle Verträge löschen und sicherstellen, dass diese in der PNr. Auslernling erfasst wurden
- für den Teilmonat fälliger AG-Anteil VB wird ggf. über A+V-Liste mit Lohnart 051 erfasst
Rechenweg 23,52 € : 30 Tage x Tage des Austrittsmonats = Anteiliger AG-Anteil VL
- Urlaub VORjahr abgelten, A+V-Liste, Lohnart 047 mit einem Festbetrag (incl. zusätzlichem Urlaubsgeld).
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