Die Unbedenklichkeitserklärung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen ist seit dem 01.01.2024 in digitaler Form anzufordern. Die Softwarehäuser sind nicht dazu verpflichtet, diesen Service zur Verfügung zu stellen. BRZ bietet das Zusatzmodul "Anforderung einer Unbedenklichkeitserklärung" im Moment nicht an.
Wenden Sie sich bitte bei Bedarf direkt an Ihre Krankenkasse. Die Krankenkassen bieten bereits entweder eine Plattform für die digitale Anforderung einer Unbedenklichkeitserklärung, planen diese oder stellen eine Unbedenklichkeitserklärung wie bisher in Papierform aus.
Die Anforderung einer Unbedenklichkeitserklärung ist auch über das neue SV Meldeportal (Nachfolger von SV.Net) möglich.
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