In diesem Artikel wird beschrieben, wann eine private KV/PV Versicherung bei einem Mitarbeitenden möglich ist.
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Wann darf sich ein Mitarbeitende in der KV und PV privat versichern lassen
Ein Arbeitnehmer darf sich privat krankenversichern, wenn sein Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet.
Die JAEG erfordert bei Neueintritten eine vorausschauende Betrachtung und gilt nicht schon beim „erstmaligen“ Überschreiten.
Ausnahmen:
- Ist ein Arbeitnehmer neu eingetreten und über 55 Jahre alt und privat versichert, kann er auch unterhalb der JAEG-Verdienstgrenze privat versichert bleiben.
- Hat sich ein Arbeitnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) z.B. aufgrund seiner Selbständigkeit auf Lebenszeit von der gesetzlichen KV befreien lassen, so kann er ebenfalls privat krankenversichert bleiben. Zur Klärung von Unklarheiten und weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre beratende Krankenkasse.
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